Die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in den Gremien des AWV-Fachausschusses 2 behandelt.
Der AWV-Arbeitskreis „Vereinheitlichung von Datenübermittlungssystemen“ entwickelte die neue Version 1.5 des eXTra-Standards.
Die intensive Nutzung von Daten ist längst zu einer unerlässlichen Praxis geworden, etwa wenn es um den elektronischen Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen geht. Das Trust...
Auf Grundlage des eXTra-Standards wurden im AWV-Arbeitskreis 2.1 „Vereinheitlichung von Datenübermittlungsverfahren“ vier neue Fachverfahren registriert.
Mit dem eXTra-Standard werden inzwischen jährlich 300 Millionen Meldungen ausgetauscht. Es sind mehr als 25 Fachverfahren angebunden. Zu eXTra stehen eine umfangreiche Dokumentation und ein Anwendungsleitfaden (PDF, 2,7 MB) mit Beispielen aus der Praxis zur Verfügung. Die Management-Info (PDF, 430 KB) vermittelt kurz und verständlich die Vorteile, die mit der Nutzung von eXTra verbunden sind.
Standardisierung
Der eXTra-Standard ist als Bundesstandard veröffentlicht. Seit Beginn des Jahres 2016 ist die Verwendung von eXTra in den Meldeverfahren zur sozialen Sicherung verpflichtend.
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