Änderungen bei registrierten Verfahren

Der AWV-Arbeitskreis 2.1 „Vereinheitlichung von Datenübermittlungssystemen” entwickelt mit eXTra, dem einheitlichen XML-basierten Transportverfahren, einen offenen, in der Praxis bewährten und frei verfügbaren Kommunikationsstandard mit integrierter Logistik und Datenübermittlung. Neben der Pflege der Dokumentation des Standards steht die optionale Registrierung von Fachverfahren im Mittelpunkt. Die unterstützten Verfahren in der Sozialversicherung sind zudem im Sozialgesetzbuch in den „Gemeinsamen Grundsätzen Technik nach § 95 SGB IV“ hinterlegt.

Mit der Registrierung eines Verfahrens als „eXTra-konform“ wird dem Verfahren bestätigt, dass es mit dem eXTra-Basisschemata kompatibel ist. Fachverfahren dokumentieren damit die Konformität ihrer eXTra-Schnittstellen und geben die Nutzung von eXTra interessierten Dritten an dieser Stelle bekannt.

Im September 2023 wurden Änderungen bei zwei registrierten Verfahren eingestellt:

1. Verfahren „Gemeinsame Profilierung der Kommunikationsserver der GKV und der DSRV im Arbeitgeberverfahren“
Bei der gemeinsamen Profilierung der Kommunikationsserver der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) und der DSRV (Datenstelle der Rentenversicherung) im Arbeitgeberverfahren wurden folgende Änderungen in den Schema- und Beispieldateien eingepflegt:

  • In den Schemadateien wurden alle Konstrukte mit maxOccurs=“0“ entfernt.
  • Die Versionsnummer wurde von 1.0.0 auf 1.0.1 erhöht (diese Änderung betrifft sowohl die Schema- als auch die Beispieldateien).
  • In der Beispieldatei RVeXTra_EmpfangsquittungRequest.xml und RV eXTra_StatusanfrageRequest.xml  wurde die schemaLocation angepasst.
  • In der Beispieldatei RV eXTra_StatusanfrageResponse.xml wurde der TimeStamp in den RequestDetails des PackageHeader von Paket 3 angepasst.

Weitere Informationen sind unter dem Menüpunkt „Gemeinsame Profilierung Kommunikationsserver” einsehbar.

2. Verfahren „Reha 301“
Zudem wurde die Schnittstellenspezifikation im Verfahren „Reha 301“ aktualisiert.

Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 301 Abs. 4 SGB V) haben Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen bestimmte Rehabilitationsdaten mittels elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Das sogenannte 301-Verfahren trägt dazu bei, dass die Abwicklung von Rehabilitationsleistungen für Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträger effizienter durchgeführt werden kann. Innerhalb des Verfahrens werden die Datenübermittlung der Kliniken an die DSRV sowie der Datenabruf durch die Kliniken bei der DSRV geregelt.

Die Schnittstellenspezifikation in der Version 1.05.00 mit Stand 12.07.2023 wurde am 19. September 2023 unter den registrierten Verfahren eingestellt. Die Änderungen können der Übersicht auf Seite 2 der Schnittstellenspezifikation entnommen werden.

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