Wer nutzt eXTra?

Seit Beginn des Jahres 2016 ist die Verwendung von eXTra in vielen Meldeverfahren zur sozialen Sicherung verpflichtend. Grundlage hierfür ist § 17 DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung).

Im Bereich der sozialen Sicherung ist eXTra weit verbreitet:

  • Die Deutsche Rentenversicherung tauscht seit 2007 mit inzwischen 11 registrierten Fachverfahren über eXTra insgesamt ca. 103 Millionen Meldungen mit den Arbeitgebern, der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL, der zentralen Zulagenstelle für Alters-vermögen ZfA, der Zulagenstelle für Pflegevorsorge ZfP und dem Postrentendienst aus.

  • Zum 1.3. 2010 begann mit dem GKV-Kommunikationsserver die sukzessive Integration aller Meldungen und Bescheinigungen von Arbeitgebern und Zahlstellen in aktuell 24 Fachverfahren per eXTra an die gesetzlichen Krankenkassen, sowie an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen DASBV. Zusätzlich wurden inzwischen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit ihren Arbeitgeber-Fachverfahren ebenfalls an den GKV-Kommunikationsserver angebunden.

  • Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung tauscht über ihr XUV-Verfahren Daten mit den angeschlossenen Unfallversicherungsträgern aus.

  • Seit 2015 tauscht SOKA-BAU Daten im elektronischen Meldeverfahren mittels eXTra aus.

Im kommunalen Bereich können Unternehmen seit 2016 ihre Anträge zur Straßensondernutzung in Berlin mit dem elektronischen Genehmigungsverfahren auf Basis von eXTra senden.