1.1 Verfahren: |
Leistungsdaten zur elektronischen Einkommensanrechnung zur Erwerbsersatzanrechnung |
1.2 Verfahrensverantwortlicher: |
Deutsche Rentenversicherung Bund (www.drv-bund.de) Frau Andrea Münch |
1.3 Verfahrenskurzbeschreibung:
Leistungsdaten zur elektronischen Einkommensanrechnung zur Erwerbsersatzanrechnung
Die Zahlstellen für Erwerbsersatzeinkommen - hier die VERSORGUNGSTRÄGER - sind gemäß § 18e Abs. 3 SGB IV verpflichtet, die Höhe des Erwerbseinkommens an die Rentenversicherung zu übermitteln. Soweit die Aufforderung zur automatisierten Übermittlung gemäß § 196a SGB VI ergangen ist, soll auch automatisiert übermittelt werden. Hierbei sind gesicherte und verschlüsselte Übertragungswege zu verwenden.
Meldeszenario I ist in § 196a SGB VI geregelt, welcher bereits mit dem 5. SGB IV Änderungsgesetz eingefügt wurde. Diese Vorschrift ermöglicht es der Rentenversicherung, Bescheinigungen bei anderen Stellen in elektronischer Form anzufordern und die Zulieferung auch in elektronischer Form zu erhalten.
Überblick zu Meldeszenario I: Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI bei der DRV
Ist-Zustand
Bisher erfolgt die Kommunikation zwischen VERSORGUNGSTRÄGER und DRV in Papierform. Nachfolgend ist der Ist-Zustand dargestellt:
Meldeszenario I: Die DRV benötigt für ihre Einkommensanrechnung Leistungsdaten der VERSORGUNGSTRÄGER, die aktuell in Papierform angefordert und übermittelt werden.
Auf Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist gemäß § 97 SGB VI Erwerbsersatzeinkommen anzurechnen. Die Rentenleistungen der VERSORGUNGSTRÄGER wegen Alters oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind grundsätzlich anrechenbares dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen (§ 18a Abs. 2 S. 1 Nummer 9 SGB IV).
Zur Prüfung der Anrechnung fordert die DRV per Vordruck (Anfrage Erwerbsersatzeinkommen) die nach Art der Versteuerung aufgeteilten Rentenbeträge der VERSORGUNGSTRÄGER an. Die Antwort zur erstmaligen Anfrage, wie auch anschließende laufende Änderungen der VERSORGUNGSTRÄGER-Bruttorente, meldet der VERSORGUNGSTRÄGER jeweils per Vordruck an die DRV.
Der Vordruck wird bei der VERSORGUNGSTRÄGER vorgelagert vom Dokumentenmanagement eingescannt und dem Leistungsmanagement in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Sachbearbeitung im Leistungsmanagement druckt den Vordruck, berechnet die zu bescheinigenden Werte und füllt den Vordruck entsprechend aus. Ferner wird der Fall manuell im Leistungssystem für Änderungen gekennzeichnet. Der Vordruck wird danach an die DRV auf dem Postwege versandt und in der elektronischen Akte (eAkte) der VERSORGUNGSTRÄGER archiviert. Die Sachbearbeitung bei der DRV übernimmt die Angaben aus dem Vordruck in das Versicherungskonto. Auf dieser Grundlage erfolgt die Einkommensanrechnung.
Soll-Zustand
Künftig wird die elektronische Kommunikation das Papierverfahren ablösen und somit die Verwaltungsprozesse automatisieren (Soll-Zustand):
Im angestrebten automatisierten Szenario I fordert die DRV elektronisch vom VERSORGUNGSTRÄGER die Daten zur Einkommensanrechnung an. Bei Änderungen der VERSORGUNGSTRÄGER-Rente übersendet der VERSORGUNGSTRÄGER automatisch die entsprechenden Daten an den DRV-Träger. Der Rentenversicherungsträger verarbeitet die eingehenden Datensätze in seinen Geschäftsprozessen.
Um die Kommunikation mit der DSRV über eXTra zu vereinfachen, wurde von der DSRV eine Server-Anwendung eESB(eXTra Enterprise Service Bus) entwickelt, der über WebServices angesprochen werden kann. Diese bietet den Vorteil, dass auch bei mehreren Fachanwendungen immer nur eine URL angesprochen werden muss. Der eESB übernimmt dann an Hand von Informationen aus dem im WebService befindlichen eXTra-Request das Routing zum gewünschten Fachmodul, in dem die eigentliche Fachlogik implementiert ist. Da die Kommunikation mit dem eESB über WebServices stattfindet, ist kein dedizierter Client notwendig, sondern es kann auf vorhandene Mechanismen, wie z.B. die Generierung durch eine IDE wie Eklipse, zurückgegriffen werden.
Das Verfahren wurde erfolgreich registriert.
2.1 Datum der Registrierung | 3.8.2017 |
2.2 Version Schemadatei | 1.4.0 |
2.3 Ergebnis der Registrierung | eXTra-konform |
Für die Registrierung liegen die folgenden Unterlagen vor:
2.4 Profildatei | - |
2.5 Schemata | RVLEAEK-Schema.zip (Stand 27.2.2018) |
2.6 Schnittstellenbeschreibung | Schnittstellenbeschreibung Erwerbsersatzanrechnung V1.00.02.pdf (Stand 27.2.2018) |
2.7 Musterablauf | RVLEAEK-Beispiele.zip (Stand 27.2.2018) |
2.8 WSDL | RVLEAEK-WSDL.zip (Stand 13.6.2017) |
Der Verfahrensverantwortliche hat die Verfahrensunterlagen auf der eXTra-Homepage hinterlegt. Die Unterlagen zum Verfahren können über die obigen Links abgerufen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Verfahrensverantwortlichen.
Wesentliche Änderung in der Schnittstellenbeschreibung (Version 1.00.02) vom 27.02.2018 ist, dass nunmehr eine Komprimierung der Daten mit GZIP vorgesehen ist. Für Details wird auf die Änderungsübersicht des Dokuments verwiesen. Schemata und Musterablauf (Beispiele) wurden angepasst (Stand 27.02.2018).