Das Akronym „eXTra“ steht bekanntermaßen für „einheitliches XML-basierten Transportverfahren“ und ist ein offener, frei verfügbarer Standard für den Datentransport. Entwickelt wurde eXTra von Fachleuten aus Wirtschaft und Verwaltung im seit 2004 bestehenden AWV-Arbeitskreis 2.1 „Vereinheitlichung von Datenübermittlungssystemen“.
Seit Beginn des Jahres 2016 ist die Verwendung von eXTra in den Meldeverfahren zur sozialen Sicherung verpflichtend („obligatorisch“). Grundlage hierfür ist § 17 DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung): „Die Daten sind im eXTra-Standard durch http(s) zu übertragen [...]“. eXTra ist bereits im Jahr 2012 als Übertragungsmöglichkeit in der DEÜV verankert worden, wobei die verpflichtende Nutzung ab dem 01.01.2016 schon zu diesem Zeitpunkt vorgesehen war. Die Anwendergemeinde hat diesem Datum mit großer Gelassenheit entgegen gesehen, denn eXTra hat sich längst in den (Massen-)Meldeverfahren zur sozialen Sicherung etabliert.
Lesen Sie im Beitrag von Volker Will, AWV-Fachreferent, welche Möglichkeiten der Datentransportstandard bietet und welche nächsten Schritte im Arbeitskreis 2.1 "Vereinheitlichung von Datenübermittlungssystemen" geplant sind: eXTra obligatus! (PDF-Datei, 1,3 MB).
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