Gemeinsame Grundsätze Technik: Datenaustausch mit dem eXTra-Standard

Im Bereich der Sozialversicherungsträger kommen eine Vielzahl von elektronischen Medien und entsprechende Software zum Einsatz. Um die Festlegungen der technischen Voraussetzungen verbindlich zu regeln, wurde mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz § 95 SGB IV eingeführt.

§ 95 SGB IV sieht vor, dass die Spitzenverbände der Sozialversicherung gemeinsame Grundsätze für die elektronische Datenübermittlung vereinbaren. Die Grundsätze dienen der Definition technischer Standards bei der Datenübermittlung, die zuvor auf Basis interner Dokumente der Sozialversicherung vorgegeben wurden.

Der von der AWV gepflegte und in den (Arbeitgeber-)Meldeverfahren zur sozialen Sicherung obligatorische Standard eXTra wird im Kapitel 2 („Datenaustauschverfahren“) der Grundsätze und in der zugehörigen Anlage 3 thematisiert. Die aktuelle, ab dem 01.01.2017 gültige Fassung der Gemeinsamen Grundsätze Technik findet sich auf der von der ITSG betriebenen Webseite zur Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen im Menüpunkt „Datenaustausch“ (https://gkv-ag.de).

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