Zum 1. Januar 2012 tritt das 4. SGB IV-Änderungsgesetz in Kraft. Damit wird der Standard eXTra als Übertragungsmöglichkeit in § 17 Absatz 1a der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung (DEÜV) geregelt. Die obligatorische Verwendung ist ab 1. Januar 2016 vorgesehen.
§ 17 Abs. 1a DEÜV in der ab 1. Januar .2012 geltenden Fassung: lautet wie folgt:
„Die Daten können im eXTra-Standard übertragen werden, wie er im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2010 (BAnz. S. 3562) veröffentlicht ist. Die Beschreibung des eXTra-Standards ist für alle zugänglich und kann kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abgerufen werden. Für welche Verfahren der eXTra-Standard angewendet werden kann, wird in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 28b Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgelegt.“